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VG München: Antrag eines Nachbarn auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 80a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, Baugenehmigung für die Nachrüstung eines außenliegenden Homelifts zur Dachgeschosswohnung (ohne Aufzugschacht, Wandmontage auf Schienen), geltend gemacht: fehlerhafte Zustellung an Nachbarn, Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, Abstandsflächenverstoß, Grundsatz von Treu und Glauben (eigener Abstandsflächenverstoß der rechtsschutzsuchenden Nachbarn), Dachterrasse auf Grenzgarage der Antragsteller, Überschreitung des Umfangs der abstandsflächenrechtlich privilegierten Grenzbebauung
Beschluss vom 18.12.2025 – M 8 SN 25.8081